Covid-19 Hinweis

Neue Corona Arbeitsschutzverordnung zum 01.10.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 9. September vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei uns über die geltenden Regelungen für Kunden, Besucher und Lieferanten. Vielen Dank! Bei Verstößen gegen unsere Hygiene- und Abstandsbestimmungen erfolgt ein sofortiger Platzverweis.

Ihr Entsorgungsfachbetrieb

Im Einzelnen stellt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung u.a. folgende erhöhte Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe: Anforderungen an die Betriebsorganisation, Anforderungen an die personelle Ausstattung, Führen eines Betriebstagebuches, Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und lückenloser Nachweis aller Abfallströme, ausreichender Versicherungsschutz, besondere Anforderungen an das Leitungspersonal und die Betriebsinhaber, spezielle Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung für das gesamte Personal, an die Arbeitssicherheit.

Als Händler und Makler werden weitere zusätzliche Anforderungen an uns gestellt. Sie werden im einzelnen durch die LAGA-Vollzugshilfe “Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 53 KrWG" festgelegt.


 

 

Geänderte Geschäftszeiten

*wegen Feiertag geschlossen*
Samstag, 08.04.2023 geschlossen

Göttinger Str. 50
34346 Hann. Münden
Deutschland

Arbeitssicherheit bei der Stemmer-Gruppe