Leistungsangebot für Privatkunden

Covid-19 Hinweis

Neue Corona Arbeitsschutzverordnung zum 01.10.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 9. September vom Bundestag beschlossen wurde und zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei uns über die geltenden Regelungen für Kunden, Besucher und Lieferanten. Vielen Dank! Bei Verstößen gegen unsere Hygiene- und Abstandsbestimmungen erfolgt ein sofortiger Platzverweis.

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